Stand: 8/2024

1) Geltung

Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen, die mit Vertragsabschluss als anerkannt gelten. Abweichende Bestimmungen, die vom Kunden gestellt werden, sind für die tecTrain GmbH, im folgenden Vermieter genannt, unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine Ausnahme gilt dann, wenn abweichende Bestimmungen von der tecTrain GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden sind unverbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung ein. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Notebooks bzw. Laptops, Hardware und Peripheriegeräten.

2) Vertragslaufzeit

Die Mietzeit bestimmt sich nach dem in unserer Auftragsbestätigung, infolge „Mietvertrag“ genannt, angegebenen Zeitraum. Dieser Zeitraum darf ohne Zustimmung durch tecTrain keinesfalls überschritten werden.

3) Zahlungsbedingungen

Alle angeführten Preise verstehen sich in EURO exkl. USt. und sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu begleichen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu legen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% verrechnet.

4) Pflichten des Mieters

Die vermietete Ware ist Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, mit der Ware sorgsam umzugehen und, insbesondere hat er die Anweisungs- und Bedienungsanleitung, die der Ware beigelegt sein kann, zu beachten. Die Überlassung der Geräte zum Gebrauch an Dritte wird ausschließlich nur mit einem gesonderten Dienstleistungs-Vertrags gestattet. Der Mieter muss die Hardware von Belastung jeglicher Art freihalten und dem Vermieter den etwaigen Zugriff Dritter, unverzüglich schriftlich und unter Erteilung aller Auskünfte anzeigen. Der Mieter trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Abwehr des Zugriffs Dritter erforderlich sind. Die Geräte dürfen nicht geöffnet werden. Ein Öffnen der Geräte durch den Mieter hat eine kostenpflichtige technische Überprüfung (im Wert vom € 80,-) durch den Vermieter zur Folge.

5) Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus dem nicht bedienungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen, insbesondere für solche Schäden, die durch einen Eingriff oder eine Veränderung der Mietsache  hervorgerufen werden. Er haftet weiterhin für den zufälligen Untergang der Mietsache oder die zufällige Beschädigung der Mietsache.  Bei einem Totalschaden oder dem zufälligen Untergang der Mietsache ist vom Mieter der Marktwert des Gerätes zu ersetzen. Beruht der auf eine Verschulden Dritter, so werden vom Mieter alle gegen den Dritten bestehenden Schadensersatzansprüche, soweit sie dem Vermieter nicht unmittelbar zustehen, abgetreten.

6) Gewährleistung

Der Vermieter gewährleistet, dass die Mietsache im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sich in funktionstüchtigem Zustand befindet. Hat die Mietsache zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder im Wesentlichen mindert, kann der Vermieter den Fehler entweder beheben, das untaugliche oder das fehlende Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Wird die Mietsache zwecks Nachlieferung oder Nachbesserung an dem Vermieter gesandt, so trägt zunächst der Mieter die Versandkosten. Bei Fehlschlagen der Nachlieferung oder Nachbesserung kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten. Für Schäden, die der Mieter beim Gebrauch der Mietware entsteht, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und wenn die Schäden auf einem bei Gefahrübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Instandsetzungskosten bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welcher ein etwaiger danach gegebenen Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist. Ansprüche des Mieters die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen. Insbesondere wird jegliche Haftung des Vermieters für etwaige Datenverluste des Mieters ausgeschlossen. Werden vom Vermieter bei der Durchführung des Vertrages Nebenpflichten verletzt, haftet er nicht für grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch wenn für die entsprechende Haftung aus unerlaubter Handlung.

7) Stornierung

Stornierungen müssen in schriftlicher bzw. elektronischer Form an uns übermittelt werden. Bis einschließlich 3 Wochen vor Beginn der Miete erheben wir im Falle einer Stornierung keine Gebühren. Sollte die Stornierung danach bis 7 Tage vor Beginn der Miete bei uns eingehen, beträgt die Stornogebühr 50 % der Mietkosten. Danach stellen wir den vollen Betrag in Rechnung.

8) Schadensersatz

Ist der Mieter Schadensersatzpflichtig, so muss er 20% des vereinbarten Preises als Schadensersatz zahlen. Bei einem Totalschaden oder dem zufälligen Untergang der Mietsache richtet sich der Umfang des Schadensersatz nach §6 Abs.2.

9) Softwarelizenzen

Auf den Geräten sind Testlizenzen des Betriebssystems sowie der Office-Anwendersoftware vorinstalliert. Bezüglich etwaiger beim Betreiben der Geräte zu verwendenden Software, ist zu beachten, dass diese nur nach den gesonderten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden darf. Bei nicht bedienungsgemäßer Nutzung der Software stellt der Mieter den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen frei.

10) Kaution

Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages einer Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen der vermieteten Geräte, insofern sie keine Schäden oder Fehler seitens des Mieters erlitten haben, wieder zurückgezahlt oder verrechnet wird.

11) Lieferung und Rückgabe

Mit dem Ende der Vertragslaufzeit gibt der Mieter auf seine Kosten und Gefahr alle ihm überlassenden Gegenstände an dem Vermieter zurück. Eine gesonderte Vereinbarung im Mietvertrag ist möglich, die die kostenpflichtige Lieferung und Abholung durch den Vermieter regelt.

12) Erfüllung und Gerichtsstand

Bei Lieferungen, Benutzung und Aufenthalt außerhalb Österreich gilt österreichisches Recht als vereinbart.

tecTrain GmbH – FN 377981 f, Gerichtsstand: Graz / UID: ATU67293449